Grenzlandmuseum Eichsfeld

Malte Sonntag, 3. Oktober 2021 von Malte

Zeitgeschichte an einem historischen Ort

Das Grenzlandmuseum Eichsfeld

Deutsche Geschichte lebensnah vermittelt...

Auf eine Pressekonferenz mit Walter Ulbricht am 15. Juni 1961 folgten die zweit dunkelsten Jahre deutscher Geschichte. Auf die Frage der westdeutschen Journalistin Annamarie Doherr folgte folgender Dialog mit Ulbricht:

„Ich möchte eine Zusatzfrage stellen. Doherr, Frankfurter Rundschau. Herr Vorsitzender, bedeutet die Bildung einer freien Stadt Ihrer Meinung nach, dass die Staatsgrenze am Brandenburger Tor errichtet wird? Und sind Sie entschlossen, dieser Tatsache mit allen Konsequenzen Rechnung zu tragen?“ Darauf Ulbricht:„Ich verstehe Ihre Frage so, dass es Menschen in Westdeutschland gibt, die wünschen, dass wir die Bauarbeiter der Hauptstadt der DDR mobilisieren, um eine Mauer aufzurichten, ja? Ääh, mir ist nicht bekannt, dass solche Absicht besteht, da sich die Bauarbeiter in der Hauptstadt hauptsächlich mit Wohnungsbau beschäftigen, und ihre Arbeitskraft dafür voll ausgenutzt wird, voll eingesetzt wird. Niemand hat die Absicht, eine Mauer zu errichten!“

Zwei Monate später, am Sonntag, den 13. August 1961, begannen nachts gegen 1 Uhr Streitkräfte der DDR, die Grenze zwischen Ost- und West-Berlin, sowie der zwischen West-Berlin und der DDR auf ihrer vollen Länge (nahezu 170 km) praktisch lückenlos und zur gleichen Zeit mit einem gewaltigen Aufwand an Menschen und Material abzuriegeln und Sperranlagen zu errichten.

Im Laufe der kommenden Jahre wuchs die als innerdeutsche bzw. deutsch-deutsche Grenze bekannt werdende Grenze zwischen der Bundesrepublik Deutschland sowie der Deutschen Demokratischen Republik nicht nur in Ihrer Ausstattung, sondern auch auf die beeindruckende Länge von knapp 1400 Kilometern. Der Grenzverlauf zwischen den westlichen Besatzungszonen und der Sowjetischen Besatzungszone (SBZ) wurde von den Siegermächten des Zweiten Weltkrieges in mehreren Konferenzen festgesetzt und bestand nach der Gründung der beiden deutschen Staaten im Jahre 1949 fort. Die Grenze begann im Süden am Dreiländereck Bayern, Sachsen, Böhmen und endete an der Ostsee in der Lübecker Bucht.

Die DDR bezeichnete die deutsch-deutsche Grenze im offiziellen Sprachgebrauch als Staatsgrenze der DDR zur Bundesrepublik Deutschland. In der Bundesrepublik Deutschland war häufig der Begriff „Zonengrenze“ oder „Demarkationslinie“ gebräuchlich, vor allem in den frühen Jahren, als die DDR in der Bundesrepublik oft als (Ost-)Zone bzw. SBZ („Esbezett“) bezeichnet wurde. Die unterschiedlichen Bezeichnungen liegen darin begründet, dass im bundesdeutschen Sprachgebrauch verdeutlicht werden sollte, dass es sich bei der Grenze nicht um eine reguläre Grenze zwischen zwei Staaten handelte. Die DDR wurde 1972 durch den Grundlagenvertrag von der Bundesrepublik staatsrechtlich, aber nicht völkerrechtlich anerkannt und konnte daher nicht als Ausland betrachtet werden. Der Sprachgebrauch in der DDR sollte hingegen die Auffassung der DDR betonen, die innerdeutsche Grenze sei eine „Staatsgrenze“ zwischen zwei souveränen Staaten.

In der Realität wirkte diese Grenze nicht lediglich als eine landesinterne Grenze und auch nicht nur als eine Staatsgrenze, sondern gehörte während des Kalten Krieges zum „Eisernen Vorhang“. Sie war damit sowohl Teil der „Frontlinie“ zwischen zwei gegensätzlichen Militärblöcken (NATO – Warschauer Pakt) als auch Ausdruck der Diskrepanz zwischen zwei unterschiedlichen Gesellschaftssystemen (marktwirtschaftlich-kapitalistischen Staaten im Westen und planwirtschaftlich-sozialistischen Staaten im Osten) sowie die Nahtstelle zweier Wirtschaftsblöcke (Europäische Wirtschaftsgemeinschaft – Rat für gegenseitige Wirtschaftshilfe), also die Grenze zwischen Ostblock und westlicher Welt.

Der bis zu fünf Kilometer breite Streifen entlang der Grenze, der viele Jahrzehnte lang weitgehend unberührt war, hat sich zu einem Rückzugsgebiet für viele vom Aussterben bedrohte Tier- und Pflanzenarten entwickelt. Kurz nach dem Mauerfall 1989 gründeten der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) und der Freistaat Thüringen das Naturschutzprojekt Grünes Band Deutschland, das einen großen Teil der ehemaligen Grenzgelände umfasst.

Das Grenzlandmuseum Eichsfeld hat es sich zur Aufgabe gemacht, auf sehr eindrucksvolle und lebensnahe Weise, dem Besucher die während der "Besetzungszeit" vorherrschende Situation in der DDR aufzuzeigen. Sei es mit der Vielzahl von Ausstellungsstücken, den ausgestellten Anschauungsobjekten im Außenbereich oder mit dem zum größten Teil original erhaltenen Grenzstreifen mit Wachturm auf dem Pferdeberg.

Geschichte der innderdeutschen Grenze

Nach dem Zweiten Weltkrieg wurde das Deutsche Reich durch die Siegermächte in Besatzungszonen eingeteilt, die durch Grenzen voneinander getrennt waren. Durch Zusammenschluss als Bi- und später Trizone zu einem Vereinigten Wirtschaftsgebiet entfielen die internen Grenzen in Westdeutschland. So bezog sich der Begriff „Zonengrenze“ nur noch auf die Grenze zwischen der Sowjetischen Besatzungszone und dem Besatzungsgebiet der Westalliierten in Deutschland. Mit der Konstituierung der Bundesrepublik Deutschland und der Deutschen Demokratischen Republik wurde 1949 aus der Zonengrenze die deutsch-deutsche Grenze. Im allgemeinen und amtlichen Sprachgebrauch blieben Zonengrenze und innerdeutsche Grenze weiter erhalten.

Schon ab 1952 wurde die Demarkationslinie zur Bundesrepublik seitens der DDR aufgrund der Verordnung über Maßnahmen an der Demarkationslinie zwischen der Deutschen Demokratischen Republik und den westlichen Besatzungszonen vom 26. Mai 1952 verstärkt abgeriegelt. Der Korridorverkehr auf den Eisenbahnstrecken, die ein kurzes Stück durch den jeweils anderen Teil Deutschlands verkehrten, wurde bis auf wenige Ausnahmen eingestellt. Die verstärkte Abriegelung wurde am 18. Juni 1954 mit der Anordnung über die Neuregelung der Maßnahmen an der Demarkationslinie zwischen der DDR und Westdeutschland formell geregelt; am 3. Mai 1956 wurde sie von der Verordnung zur Erleichterung und Regelung der Maßnahmen an der Grenze zwischen der Deutschen Demokratischen Republik und der Deutschen Bundesrepublik abgelöst. Seit dem 19. März 1964 galt stattdessen die Verordnung zum Schutze der Staatsgrenze der Deutschen Demokratischen Republik, die schließlich nach mehreren Änderungen am 25. März 1982 vom Gesetz über die Staatsgrenze der Deutschen Demokratischen Republik ersetzt wurde. Dieses galt bis zum Einigungsvertrag.

Die Grenzanlagen

Entlang der Grenze zu Schleswig-Holstein, Niedersachsen, Hessen und Bayern bestand seit der Anordnung von 1954 auf dem Gebiet der DDR offiziell ein „Sperrgebiet“. Dieses setzte sich zusammen aus einer „5 km-Sperrzone“, einem 500 Meter breiten „Schutzstreifen“ und dem „10 m-Kontrollstreifen“ unmittelbar am Grenzzaun. Der zehn Meter breite (gepflügte) Kontrollstreifen wurde auch „Todesstreifen“ genannt. Dieser Bereich war zeitweise vermint oder mit Selbstschussanlagen ausgerüstet. Der mit Stacheldraht gesicherte „Schutzstreifen“ wurde systematisch von allen möglichen Sichthindernissen geräumt, hierzu wurden auch Planierungen vorgenommen. Flusspassagen und -übergänge wurden durch tiefreichende Sperrgitter gesichert. Dahinter folgte bis zur eigentlichen Grenzlinie ein von der jeweiligen Geländetopographie abhängiges „Niemandsland“, das von Republikflüchtlingen oft als westdeutsches Gebiet fehlgedeutet wurde. Auch Bundesbürger lösten hier Grenzvorfälle aus, wenn sie leichtfertig in dieses Gebiet vordrangen.

  • Das Betreten des „Schutzstreifens“ oder der „Sperrzone“ war von besonderen Voraussetzungen abhängig, für Anwohner etwa durch einen Vermerk im Personalausweis, für Besucher durch einen extra auszustellenden „Passierschein“. Monteure und Techniker, die beispielsweise Stromleitungen oder Brücken zu reparieren hatten, konnten nur mit einem Wachkommando in den jeweiligen Grenzabschnitt gelangen. In Wachtürmen und Bunkern postierte Grenzsoldaten hatten jedes verdächtige Ereignis zu melden. Im Hinterland patrouillieren motorisierte Grenzaufklärer. Westverwandtschaft und ausländische Bürger erhielten in der Regel keine Besuchserlaubnis.

    Der eigentliche Grenzzaun war zunächst ein einfacher hüfthoher Stacheldrahtzaun, nach 1961 ein schwer überwindbarer doppelter Stacheldrahtzaun (als Begrenzung von Minenfeldern) beziehungsweise ein Streckmetallgitterzaun mit Selbstschussanlagen; mitunter bestand er auch aus einer Mauer mit oben aufliegendem runden Abschluss (wie in Berlin). Seit 1957 hieß die Demarkationslinie in der DDR offiziell „Staatsgrenze West“, im dortigen Volksmund „Grenze nach Westdeutschland“.

Die Sperrzone

„Unzuverlässige“ Bewohner der Sperrzone wurden 1952 in der „Aktion Ungeziefer“ beziehungsweise 1961 im Zuge der „Aktion Kornblume“ zwangsweise umgesiedelt. Auch weit vor der Sperrzone wurden Personenbewegungen überwacht. Fuhr ein normaler Reisezug planmäßig in Orte, die in der Nähe der Grenze lagen, wurden „verdächtige“ Reisende während der Fahrt von der Transportpolizei, der Volkspolizei oder ca. 3000 „freiwilligen Helfern der Grenztruppen“ kontrolliert und zum Reiseziel befragt. Wurden Personen ohne Passierschein in der 5-Kilometer-Sperrzone aufgegriffen, wurden sie dem zuständigen Grenzkommando gemeldet („Republikflucht“ war seit 1968 eine Straftat, Höchststrafe fünf Jahre Gefängnis, auch der Versuch war strafbar). Daneben gab es republikweit in Grenzkreisen, Grenzorten und Betrieben des Grenzgebietes noch ca. 500 Grenzsicherheitsaktive (GSA), deren freiwillige zivile Mitglieder ebenfalls Überwachungsaufgaben wahrnahmen. Durch diese umfassende Überwachung konnten 90 % aller „Grenzverletzer“ schon weit vor dem eigentlichen Grenzzaun abgefangen werden.

Der Ausbau der Mauer

Seit den 1960er-Jahren wurde die deutsch-deutsche Grenze durch die DDR immer stärker ausgebaut, um die Massenflucht in den Westen zu unterbinden. Offizielle Darstellungen der DDR deuteten die Grenzanlagen zu einem „antifaschistischen Schutzwall“ um, der die DDR vor Übergriffen aus dem Westen bewahren sollte. An der Grenze waren etwa 30.000 Grenzsoldaten der Grenztruppen der DDR stationiert; sie hatten den Befehl, die Flucht mit Waffengewalt zu unterbinden (Schießbefehl). Außerdem war die Grenze seit 1961 auf ostdeutscher Seite teilweise vermint und mit Signalzäunen und Hundelaufanlagen sowie von 1970 bis 1983/84 mit Selbstschussanlagen ausgestattet, die auf den geräumten Grenzstreifen der DDR hin ausgerichtet waren (sogenannter Todesstreifen).

Geheime Schleusenanlagen

In die Sperranlagen an der Grenze wurde eine größere Anzahl von strikt geheim gehaltenen Schleusen eingebaut. Sie wurden von den Mitarbeitern der ‚Abteilung Verkehr‘ beim Zentralkomitee der SED und den von ihnen eingerichteten „Westgruppen“ genutzt, um illegal Personen, vor allem Funktionäre der KPD und der SED, in beide Richtungen zu „schleusen“, Geldsendungen für die KPD und später die DKP, Informationsmaterial für Parteifunktionäre sowie Propagandamaterial in die Bundesrepublik zu bringen. Auch das Ministerium für Staatssicherheit unterhielt solche Schleusen zu nachrichtendienstlichen Zwecken. Bekannt wurde hier die Agentenschleuse im Bahnhof Berlin-Friedrichstraße. Die Glienicker Brücke zwischen West-Berlin und Potsdam durfte lediglich von den Angehörigen der alliierten Streitkräfte benutzt werden. In Potsdam befanden sich die Militärmissionen der drei Westmächte für die DDR.

Das Sperrgebiet / Umsiedelungen

Problematisch waren Gehöfte, Betriebe und kleinere Dörfer in unmittelbarer Grenznähe. Mehrheitlich wurde deren Aufgabe erzwungen; die Bewohner wurden nach und nach umgesiedelt, die Gebäude geschleift. Größere Ortschaften, beispielsweise Großburschla oder Großensee, wurden hingegen verschont, obwohl deren topographische Lage extrem ungünstig für die Überwachung der Grenzanlagen war. Die Postleitzahlen der geschleiften Hofstellen und Dörfer wurden in den Verzeichnissen weitergeführt. Beispiele für abgesiedelte Dörfer sind Billmuthausen (etappenweise von 1965 bis 1978 abgetragen), Erlebach (etappenweise von 1975 bis 1986) und Leitenhausen (1971) im Landkreis Hildburghausen, Bardowiek und Lenschow im Kreis Grevesmühlen, Grabenstedt, Jahrsau (1970), Kaulsroth, Liebau (1975), Korberoth, Neuhof und Stöckicht. Das Leben im Sperrgebiet wurde von vielen dort lebenden Menschen als eine enorme psychische Belastung empfunden. Eingaben und Beschwerden wurden auch von der Kirche und gesellschaftlichen Organisationen an die Regierung weitergeleitet. Die Staatsführung sah sich deshalb veranlasst, den Einwohnern eine finanzielle Entschädigung zu zahlen, der als „Sperrgebietszuschlag“ gewährt wurde.

1972 wurde in einem Zusatzprotokoll zum Grundlagenvertrag zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der DDR eine Überprüfung und eindeutige Markierung des Grenzverlaufes vereinbart. Die deutsch-deutsche Grenzkommission nahm am 4. September 1973 ihre Arbeit mit Grenzmarkierungen bei Lübeck auf. Ab dem 2. Mai 1974 unterhielt man Ständige Vertretungen in Bonn bzw. Ost-Berlin (hier: bei der DDR, nicht in der DDR), keine Botschaften oder Konsulate. Eine eigenständige DDR-Staatsbürgerschaft wurde von der Bundesrepublik nicht anerkannt, das heißt ein „DDR-Deutscher“ war Deutscher im Sinne des Grundgesetzes und konnte einen bundesdeutschen Pass erwerben. Die DDR war für die Bundesrepublik Zollinland.

Es existierten 870 km Grenzzaun, dazu auf 440 km Selbstschussanlagen SM-70, 230 km Minenfelder Typ 66, 602 km Kfz-Sperrgräben und 434 Beobachtungstürme. In der DDR wurden Flüchtlinge als „Republikflüchtige“, die „abgehauen“ sind, diffamiert; ihre zurückgelassenen Familien waren Repressionen ausgesetzt.

Die Berliner Mauer

Ein besonderer Abschnitt war die Berliner Mauer, die seit dem 13. August 1961 (Mauerbau) die drei Westsektoren Berlins umschloss und somit von der DDR im Allgemeinen und Ost-Berlin im Besonderen abschnitt. Ähnliche Mauern aus Betonelementen wurden an der deutsch-deutschen Grenze auch dort errichtet, wo sich auf der DDR-Seite grenznahe Siedlungen befanden, zum Beispiel in Mödlareuth und Dassow. Ansonsten bestand die innerdeutsche Grenze aus mehreren Metallgitterzäunen mit Signalanlagen, Gräben etc. Nachts wurde der unmittelbare Schutzstreifen beleuchtet.

Im November 1984 wurden u. a. auf Druck der Bundesregierung die Selbstschussanlagen abgebaut, Erdminen gesprengt (beides gab es nicht an der Berliner Mauer) und Hundelaufanlagen abgebaut, als Gegenleistung für einen von Franz Josef Strauß vermittelten Kredit in Höhe von einer Milliarde DM (umgerechnet 511 Mio. Euro; in heutiger Kaufkraft über 1 Mrd. Euro).

1989 begann eine Entwicklung (unter anderem

  • Öffnung des "Eisernen Vorhangs" ab Mai/August 1989 in Ungarn,

  • Ausreise von etwa 17.000 Botschaftsflüchtlingen von Prag aus am 3. November 1989,

  • Öffnung der Grenze (Mauerfall) am 9. November 1989 unter dem Staatsratsvorsitzenden Egon Krenz),

die letztlich zur Wiedervereinigung der beiden Teile Deutschlands am 3. Oktober 1990 führte. Damit gab es keine innerdeutsche Grenze mehr (dort grenzen jetzt deutsche Bundesländer aneinander); die deutsche Teilung endete.

Bis heute wird gelegentlich eine „Mauer in den Köpfen“ zwischen Ost- und Westdeutschen vermutet bzw. behauptet.

Von der DDR in die Bundesrepublik flüchteten von 1949 bis zum Mauerfall etwa zwei Millionen Menschen; im gleichen Zeitraum siedelten etwa 200.000 Personen von der Bundesrepublik in die DDR über.

Grenztote

Für die Zahl der Opfer der innerdeutschen Grenze gibt es unterschiedliche Angaben, Forschungen dazu sind noch nicht abgeschlossen. Die Zentrale Erfassungsstelle Salzgitter, die ihre Arbeit 1991 einstellte, zählte insgesamt 872 Todesopfer, vorwiegend Flüchtlinge, aber auch Angehörige der DDR-Grenztruppen oder Fahnenflüchtige der sowjetischen Armee. Das läge etwas unter der Zahl derer, die an der Grenze zwischen der Tschechoslowakei und Österreich ums Leben kamen.

Während die Berliner Staatsanwaltschaft von 270 nachgewiesenen Todesfällen an der innerdeutschen Grenze einschließlich Berlins infolge eines Gewaltakts der Grenzsicherungskräfte inklusive Minentoten und Selbstschussanlagen sprach, hat die zwischen 1991 und 2000 bestehende Zentrale Ermittlungsgruppe für Regierungs- und Vereinigungskriminalität (ZERV) 421 Verdachtsfälle auf Tötungen durch die bewaffneten Kräfte der DDR registriert. Die Arbeitsgemeinschaft „13. August“ veröffentlichte am 12. August 2003 eine Zahl von 1008 Opfern des DDR-Grenzregimes von 1949 bis 1989, geht dabei aber von einem relativ weiten Opferbegriff aus. In dieser Zahl enthalten sind zum Beispiel auch in der Ostsee ertrunkene Flüchtlinge, Opfer von Unfällen während der Flucht, Selbstmorde nach entdeckter Flucht und auch durch Flüchtlinge erschossene Grenzsoldaten sowie Todesfälle deutscher Flüchtlinge an anderen Grenzen (ČSSR, Jugoslawien etc.). 2010 wies das von der Arbeitsgemeinschaft betriebene Mauermuseum am Checkpoint Charlie 1393 Tote aus.

Grenzübergänge

Die Zahl der Übergänge zwischen den zwei der drei Westzonen beziehungsweise der Bundesrepublik Deutschland und der Sowjetischen Besatzungszone bzw. der DDR variierte im Laufe der Jahrzehnte. 1952 wurden verschiedene Straßen- und Eisenbahnübergangstellen durch die DDR geschlossen. Im Zuge der Verhandlungen, die im Dezember 1972 zum Abschluss des Grundlagenvertrags führten, wurden infolge des Verkehrsvertrags zwischen den beiden deutschen Staaten vom 26. Mai 1972 mehrere Übergänge für den sogenannten „kleinen Grenzverkehr“ wieder geöffnet und auf den vorhandenen Eisenbahnübergängen zusätzliche Züge eingeführt.

Bis 1952 gab es relativ viele Straßenübergänge zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der DDR, mit der Verschärfung des Grenzregimes wurden die meisten davon geschlossen. Unter anderem konnten bis dahin folgende Übergänge genutzt werden:

  • Lübeck - Herrnburg

  • Günthers - Motzlar

  • Lauenstein - Probstzella

  • Neustadt bei Coburg - Sonneberg, nur Güterverkehr

  • Kirchgandern - Besenhausen, rund 2 Millionen Flüchtlinge nutzten von Kriegsende bis 1952 diesen Grenzübergang in der Nähe Friedlands

Die folgenden Übergänge konnten zwischen 1952 und 1989 für den Transitverkehr nach Berlin auf den vorgeschriebenen Transitstrecken sowie den Reise- und Güterverkehr in die DDR genutzt werden:

  • Lauenburg/Elbe (Schleswig-Holstein) - Horst (Bezirk Schwerin), einziger Übergang, der im Transitverkehr nach Berlin zwischen Sonnenauf- und -untergang auch von Radfahrern genutzt werden konnte, B5/F5, für den Transitverkehr nur bis 1982, dann abgelöst vom Grenzübergang

  • Gudow (Schleswig-Holstein) - Zarrentin (Bezirk Schwerin), nach Fertigstellung der Autobahn Hamburg - Berlin 1982

  • Grenzübergang Helmstedt-Marienborn, Autobahn Hannover - Berlin

  • Herleshausen (Hessen) - Wartha (Bezirk Erfurt), in der Nähe der mehrfach die Grenze kreuzenden und deshalb über mehrere Kilometer gesperrten Autobahn Kirchheimer Dreieck - Eisenach - Hermsdorfer Kreuz

  • Töpen (Bayern) - Juchhöh (Bezirk Karl-Marx-Stadt), im Verlauf der Fernverkehrsstraße 2. Die nahegelegene Autobahn war wegen der zerstörten Saalebrücke nicht befahrbar. Nach deren Instandsetzung 1966 wurde der Übergang geschlossen und abgelöst vom Grenzübergang

  • Rudolphstein (Bayern) - Hirschberg (Bezirk Gera), im Verlauf der Autobahn München - Berlin

Der folgende Übergang diente dem Reiseverkehr in die DDR sowie dem Transitverkehr nach Schweden und Polen:

  • Lübeck (Schleswig-Holstein) - Selmsdorf (Bezirk Rostock), im Verlauf der Bundes- bzw. Fernstraßen 104 und 105

Die folgenden Übergänge wurden infolge des Verkehrsvertrags von 1972 für den „kleinen Grenzverkehr“ geöffnet und waren nur für den Reiseverkehr in den grenznahen Bereich der DDR zugelassen, nicht aber für Transitreisen nach Berlin:

  • Bergen (Dumme) (Niedersachsen) - Salzwedel (Bezirk Magdeburg), B bzw. F 71, auch bekannt als Übergang Uelzen-Salzwedel

  • Duderstadt (Niedersachsen) - Worbis (Bezirk Erfurt), B bzw. F 247, in der DDR als Grenzübergangsstelle Teistungen bekannt

  • Eußenhausen - Meiningen, im Verlauf der B bzw. F 19 zwischen Mellrichstadt und Meiningen

  • Rottenbach (Bayern) - Eisfeld (Bezirk Suhl), im Verlauf der B bzw. F 4

Nach dem 9. November 1989 wurde die innerdeutsche Grenze an zahlreichen Stellen wieder geöffnet, beispielsweise an den Grenzübergangsstellen Schmarsau-Schrampe, Mackenrode-Nüxei, Wolfsburg-Oebisfelde und Ellrich-Zorge. Diese neuen Grenzübergänge dienten bis zum 24. Dezember 1989 ausschließlich DDR-Bürgern zur Aus- und Wiedereinreise, danach waren sie auch für Bundesbürger geöffnet. Bei der Einreise von Nicht-EU-Bürgern – zum damaligen Zeitpunkt beispielsweise Österreicher – ergaben sich an diesen Grenzübergängen häufig Probleme.

Grenzübergänge / Eisenbahnübergänge

Direkt nach Besetzung der jeweiligen Zonen durch die Alliierten hatte die Sowjetunion den Eisenbahnverkehr zwischen ihrer Zone und den westlichen Zonen unterbrochen. Lediglich die Strecke über Helmstedt und Marienborn wurde für die Militärzüge nach West-Berlin offengehalten, nur auf dieser Strecke gab es auch Personenverkehr. Daneben wurden einzelne Grenzübergänge weiter im Güterverkehr genutzt, die meisten Strecken blieben aber geschlossen. Im Zuge der Berlin-Blockade wurde der Personenverkehr völlig, der Güterverkehr weitgehend, eingestellt.

Nach Beendigung der Blockade wurden zwischen der westdeutschen Bahnverwaltung bzw. der am 7. September 1949 gegründeten Bundesbahn und der ostdeutschen Reichsbahn in verschiedenen Abkommen (Abkommen von Helmstedt, 11. Mai 1949, Offenbach 3. September 1949 und Kleinmachnow, 10. September) die betrieblichen Fragen des Grenzverkehrs geregelt und die Öffnung verschiedener Übergänge auch für den Personenverkehr vereinbart.

Bis 1952 wurden auch wieder verschiedene Strecken genutzt, die jeweils auf kurzen Abschnitten über bundesdeutschem oder DDR-Gebiet verliefen, wobei aber nur teilweise „echter“ Grenzverkehr mit Wechsel von Personen oder Gütern stattfand.

Ab 1952 wurden infolge des verschärften Grenzregimes nur noch wenige Übergänge und Strecken im Eisenbahnverkehr genutzt. Die westliche Bundesbahn bezeichnete diese Übergänge explizit nicht als Grenzübergänge, während die östliche Reichsbahn immer von Grenzübergangsstellen (Kurzform GÜSt) sprach.

Am 5. Dezember 1961 geriet der Ortsteil Berlin-Staaken in die Schlagzeilen der Presse, als ein DDR-Lokführer seinen Regional-Zug im damaligen Endbahnhof Albrechtshof nicht zum Stehen brachte, sondern die Grenzsperranlagen in Richtung West-Berlin durchbrach. Danach wurde diese Strecke für den Interzonenzugverkehr zwischen Berlin und Hamburg stillgelegt und die Züge über Wannsee umgeleitet.

Es verkehrten im Personenverkehr ausschließlich D-Züge. Nach dem Mauerbau 1961 verloren die Transit-Züge nach West-Berlin ihre Verkehrshalte in Bahnhöfen auf DDR-Gebiet mit Ausnahme der Grenzbahnhöfe. Umgangssprachlich Interzonenzüge genannte Züge dienten für Reisen zwischen beiden deutschen Staaten und teilweise auch dem DDR-Binnenverkehr.

Drei Tage nach Maueröffnung 1989 wurde auf dem Übergang Ellrich–Walkenried der Personenverkehr aufgenommen. Zum Fahrplanwechsel 1990 wurde zudem die wieder aufgebaute Strecke zwischen Eichenberg (DB) und Arenshausen (DR) als Grenzübergang in Betrieb genommen. Wie alle anderen Übergänge verloren sie aber bereits mit der Währungsunion ihre Funktion.

Schienenübergänge nach West-Berlin

Zwischen 1961 und 1976 erreichten alle zwischen dem Bundesgebiet und West-Berlin verkehrenden Reisezüge als Transitzüge die Stadt über den Bahnhof Griebnitzsee, ab 1976 auch über Staaken. Im Transit wurden die Reisenden kontrolliert, ohne dass formal eine Ein- und Ausreise stattfand. Die Züge von und nach Berlin fuhren ab bzw. bis zum Ost-Berliner Bahnhof Friedrichstraße. Dort wurde für Reisende nach Ost-Berlin und in die DDR eine große Grenzübergangsstelle eingerichtet. Im S-Bahnverkehr hielten West- und Ost-Berliner Linien dort an strikt voneinander getrennten Bahnsteigen. Im Verkehr zwischen beiden Teilen der Stadt mussten die Fahrgäste die Kontrolleinrichtungen im Bahnhof passieren. Einige internationale Züge verkehrten aus West-Berlin kommend über den Berliner Ostbahnhof (1987 bis 1998 Berlin Hauptbahnhof) weiter ins Ausland. Zwischen Friedrichstraße und Ostbahnhof waren sie nur für Transitreisende aus West-Berlin in Drittstaaten zugelassen. Im Bahnhof Friedrichstraße stiegen bei aus Osten kommenden Fernzügen zunächst Grenzpolizisten ein und kontrollierten die Insassen. Erst danach durften Reisende einsteigen, die die Grenzübergangsstelle im Bahnhof passiert hatten oder mit U- oder S-Bahn aus West-Berlin gekommen waren. Aus Westen gekommene internationale Züge wurden nach dem Fahrgastwechsel vor der Weiterfahrt kontrolliert.

Ostsee- und Elbegrenze

Eine besondere Rolle im Grenzystem der DDR spielten die Ostsee- und die Elbegrenze:

An der Ostseeküste war der gesamte Strandbereich an der Lübecker Bucht von der Grenze an der Halbinsel Priwall bis kurz vor Boltenhagen streng bewachtes Sperrgebiet. Auch der restliche Abschnitt der DDR-Ostseeküste wurde wegen der Nähe zur Bundesrepublik, Dänemark und Schweden von der 6. Grenzbrigade Küste der Volksmarine bewacht. Das Befahren des Meeres, ausgenommen der inneren Boddengewässer, mit Sportbooten war nur einem ausgewählten Personenkreis mit Sondergenehmigung (PM 18, PM 19) gestattet.

Gesperrt war auch die 93,7 km lange innerdeutsche Elbgrenze abwärts vom Wassergrenzübergang Cumlosen bei Wittenberge. Grenzübergänge über den Fluss gab es in diesem Bereich nicht.

Der genaue Grenzverlauf zwischen der DDR und der Bundesrepublik war strittig. Nach DDR-Auffassung verlief die Grenze in der Strommitte, nach Sichtweise der Bundesrepublik dagegen am Nordostufer.

Reiseformalitäten (ab 1982)

Einreise auf Einladung

Jährlich einmal oder mehrmals, bis zu einer Dauer von höchstens 30 Tagen, war die Einreise auf Einladung möglich. Zur Einreise in die DDR wurde ein „Berechtigungsschein“ benötigt. Dieser musste, spätestens vier Wochen vor dem Reisetermin, von dem in der DDR ansässigen Gastgeber zunächst bei seinen zuständigen Behörden beantragt und dann in die Bundesrepublik gesandt werden. Er benötigte hierfür: Name, Vorname, Geburtsdatum, Geburtsort, Wohnanschrift, Tätigkeit, Name und Anschrift des Arbeitgebers, Nummer des Reisepasses und ausstellende Behörde und gegebenenfalls noch das Autokennzeichen. In einem Formular „Erklärung über mitgeführte Gegenstände und Zahlungsmittel“ mussten sämtliche mitgeführten Gegenstände, auch die eventuellen Geschenke, die in der DDR bleiben sollten, und die westlichen Zahlungsmittel aufgeführt werden. Das Formular musste an der innerdeutschen Grenze vorgezeigt werden. Die Angaben wurden generell, in der Regel stichprobenweise, teilweise aber auch sehr gründlich, überprüft. Gegen Vorlage des Reisepasses und des Berechtigungsscheines wurde an der Grenze das Visum erteilt. In den ersten Jahren galten die Genehmigungen nur für den Wohnort des Einladenden, später für die gesamte DDR.

Andere Einreisen

Bei Todesfällen oder akuter Lebensgefahr des DDR-Bürgers wurde ein Telegramm mit amtlichem Genehmigungsvermerk des Volkspolizei-Kreisamtes zum Empfang des Visums benötigt.

Touristenreisen mussten mindestens sechs Wochen vor Reiseantritt über ein Reisebüro gebucht werden, das den Berechtigungsschein beantragte. Die Vorabbuchung des oder der Hotels in einer der 41 angebotenen Städte war vorgeschrieben. Die Aufenthaltsgenehmigung galt nur für denjenigen der 14 Bezirke, in dem das Hotel lag. Es bestand keine Verpflichtung zum Mindestumtausch von DM.

Für Campingreisende standen vom 1. Mai bis 30. September 24 Plätze zur Verfügung. Die Reservierung sollte 40 Tage vor Reisebeginn über ein Reisebüro erfolgen. Dieses besorgte den Berechtigungsschein, die Platzreservierung und den vorgeschriebenen Reisegutschein. Hierfür wurden 25 DM täglich verlangt, die 1 zu 1 gegen Mark der DDR umgetauscht wurden. Die Grenzübergänge waren genau vorgeschrieben.

Für Personen die ihren ständigen Wohnsitz in West-Berlin hatten, gab es besondere Vorschriften (→ Berechtigungsschein für West-Berliner). Für den im Oktober 1972 eingeführten sogenannten kleinen Grenzverkehr waren wiederum besondere Regelungen im grenznahen Verkehr maßgeblich.

Gebühren

Für das Visum wurde eine Gebühr von 15 D-Mark erhoben. Für Kinder unter 16 Jahren war es gebührenfrei.

Zusätzlich mussten je Person und Aufenthaltstag 25,00 DM in 25,00 M umgetauscht werden, die nicht rücktauschbar waren. Kinder bis zum 6. Lebensjahr waren befreit, Kinder bis zum 15. Lebensjahr mussten 7,50 DM pro Tag und Person umtauschen. War infolge von Krankheit ein verlängerter Aufenthalt als genehmigt in der DDR notwendig, wurde auf zusätzlichen Umtausch verzichtet (diese Mindestumtauschsätze galten seit dem 13. Oktober 1980).

Meldepflichten

Der Einreisende musste sich innerhalb von 24 Stunden nach seiner Ankunft bei dem zuständigen Volkspolizei-Kreisamt beziehungsweise der zuständigen Meldestelle der Volkspolizei anmelden. Hier wurde die Aufenthaltsgenehmigung in den Reisepass eingestempelt. Bei der Anmeldung wurde die Vorlage der Mindestumtausch-Quittung verlangt. Vor der Rückreise musste der DDR-Besucher sich wieder bei der entsprechenden Stelle abmelden.

Die Dienststellen in den kleineren Orten waren an Wochenenden und feiertags geschlossen, daher musste hier die Einreise so geplant werden, dass die 24-Stunden-Frist in jedem Fall eingehalten wurde. In allen größeren Orten und den Städten waren die Volkspolizeidienststellen an jedem Tag geöffnet. Bei der Rückreise am Wochenende konnte die Abmeldung bereits freitags vorgenommen werden. Grundsätzlich konnte die Abmeldung gleichzeitig mit der Anmeldung vorgenommen werden, was bei längeren Besuchen jedoch in der Regel bei den Dienststellen auf Missfallen stieß, da diese Vorgehensweise nur für kürzere Aufenthalte vorgesehen war.

Zusätzlich hatte man sich bei jeder privaten Übernachtung im für jedes Wohngebäude geführten Hausbuch einzutragen. Praktisch war das nicht immer möglich (wenn zum Beispiel in einem Mehrfamilienhaus die das Hausbuch führende Familie verreist war). Manchmal war die Befolgung auch von der Situation der Gastgeber abhängig; je nach sozialer Kontrolle in der Nachbarschaft und beruflichen Verpflichtungen der Gastgeber wurde der Eintrag von diesen mal dringend erbeten, mal von nicht formal einladenden Gastgebern unterlaufen.

Benutzung der Übergänge

Die Wahl des Überganges war frei. Für die Ein- und Ausreise bei mehrtägigen Aufenthalten musste nicht der gleiche Übergang gewählt werden. Für die Einreise mit dem Pkw war eine besondere Genehmigung notwendig, die im Berechtigungsschein vermerkt wurde. Die Benutzung von Motorrädern zur Einreise in die DDR wurde nicht gestattet.

Kosten

Der Bau, ständige Ausbau und die jahrzehntelange Unterhaltung der schwer bewachten Grenze in Deutschland war eine große wirtschaftliche Belastung für die DDR. Baumaterial und etwa 40.000 Mann Grenztruppen – Arbeitskräfte, die keine volkswirtschaftlich produktive Arbeit leisten konnten – wurden dafür gebunden. Von 1961 bis 1964 kostete der Aufbau und Betrieb der Grenze insgesamt 1,822 Milliarden Mark der DDR, davon entfielen 400 Millionen Mark auf die Berliner Mauer. Die laufenden Kosten wurden insgesamt auf jährlich etwa 500 Millionen Mark geschätzt. Dazu kamen die dem MfS unterstehenden Passkontrolleinheiten (PKE) mit etwa 38 Millionen Mark jährlich.

Dieser Artikel basiert auf dem Artikel "innerdeutsche Grenze" und "Walter Ulbricht" aus der freien Enzyklopädie Wikipedia und steht unter der Doppellizenz GNU-Lizenz für freie Dokumentation und Creative Commons CC-BY-SA 3.0 Unported (Kurzfassung (de)). In der Wikipedia ist eine Liste der Autoren verfügbar.

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